Die zunehmende Digitalisierung und Vernetzung begünstigt Cyberangriffe mit teils erheblichen Folgen für die Wirtschaft und das öffentliche Leben. Die EU will dieser Herausforderung entgegenwirken und hat deshalb die NIS-2-Richtline verabschiedet. Mit ihr gelten strengere Vorgaben für die IT-Sicherheit für Unternehmen der kritischen Infrastrukturen und einige weitere Schlüsselsektoren.
Was ist neu bei NIS2?
- Deutlich mehr Branchen gehören zum Bereich der kritischen Infrastrukturen als nach der ursprünglichen NIS-Regelung.
- Bei den betroffenen Branchen gilt die NIS2 für alle mittleren und großen Betriebe mit entweder über 50 Mitarbeitern oder mehr als 10 Millionen Umsatz. Auch kleinere Unternehmen können unter bestimmten Voraussetzungen zur Umsetzung der NIS2 verpflichtet werden.
Bis Oktober 2024 müssen die Mitgliedsstaaten die Richtline in nationales Recht überführen.
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